Die Düngesaison 2025 steht vor der Tür, und für Landwirte in Nordrhein-Westfalen gibt es einige wichtige Änderungen zu beachten. Wir informieren Sie über die neuesten Auflagen und Regelungen, damit Sie bestens für die kommende Saison gerüstet sind.
Verlängerte Aufzeichnungsfrist
Eine der erfreulichsten Neuerungen betrifft die Dokumentation von Düngemaßnahmen. Ab dem 1. Januar 2025 wurde die Aufzeichnungsfrist im Rahmen der "Entbürokratisierungsverordnung" von zwei auf 14 Tage verlängert. Dies gibt Ihnen mehr Flexibilität bei der Verwaltung Ihrer Düngemaßnahmen und reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich.
Neue Auflagen ab 1. Februar 2025
Emissionsarme Ausbringung auf Grünland
Ab dem 1. Februar 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft: Die Verpflichtung zur streifenförmigen und bodennahen Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln wie Gülle und Gärresten gilt nun auch für Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigen Feldfutterbau. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Emissionen zu reduzieren und die Nährstoffeffizienz zu verbessern.
Schnellere Einarbeitung organischer Dünger
Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die Einarbeitungszeit von organischen, organisch-mineralischen und Wirtschaftsdüngern mit einem Gesamtstickstoffgehalt von mehr als 1,5 Prozent. Ab dem 1. Februar 2025 muss die Einarbeitung auf unbestelltem Ackerland innerhalb einer Stunde nach Beginn der Ausbringung erfolgen. Diese Verkürzung der Einarbeitungszeit von bisher vier auf eine Stunde soll Nährstoffverluste minimieren und die Effizienz der Düngung steigern.
Ausnahmen und individuelle Prüfung
Es ist wichtig zu beachten, dass es Ausnahmen von der Verpflichtung zur emissionsmindernden Aufbringungstechnik für Acker- und Grünland gibt. Ob die Nutzung einer solchen Ausnahme für Ihren Betrieb fachlich und wirtschaftlich sinnvoll ist, sollte individuell geprüft werden. Detaillierte Informationen zu den Ausnahmemöglichkeiten finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer NRW.
Beachtung der Sperrfristen
Denken Sie daran, dass die Sperrfristen für die Düngung weiterhin gelten. Auf Ackerland endet die Möglichkeit zur Herbstdüngung am 1. Oktober. Für Grünlandflächen in nitratbelasteten Gebieten beginnt die Sperrfrist nach dem 1. Oktober, in nicht-nitratbelasteten Gebieten nach dem 1. November.
Nährstoffmanagement optimieren
Die Landwirtschaftskammer NRW weist darauf hin, dass reduzierte Erträge oder Qualitätseinbußen nicht immer auf strengere Düngevorschriften zurückzuführen sind. Oft spielen Faktoren wie Witterung, Wasserverfügbarkeit und die Grundnährstoffversorgung des Bodens eine entscheidendere Rolle. Es lohnt sich daher, das gesamte Nährstoffmanagement Ihres Betriebs zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren.
Meldepflichten beachten
Für Betriebe, die Wirtschaftsdünger abgeben oder aufnehmen, gilt es, die Meldefristen im Blick zu behalten. Für das zweite Halbjahr 2024 ist die Frist der 31. Januar 2025.
Fazit und Unterstützung
Die neuen Regelungen stellen Landwirte vor Herausforderungen, bieten aber auch Chancen für eine effizientere und umweltfreundlichere Landwirtschaft. Wir unterstützen Sie gerne bei der praktischen Umsetzung der neuen Anforderungen. Gemeinsam können wir die Herausforderungen der Düngesaison 2025 meistern und dabei sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Aspekte berücksichtigen.